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Stichtag 20.01.2027: Wenn Software zum Sicherheitsbauteil wird

Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 tritt am 20. Januar 2027 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft und löst die seit 2006 geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vollständig ab. Ein Übergangszeitraum mit Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht ist nicht vorgesehen – ab diesem Datum gilt ausschließlich die neue Verordnung.

Für kleine und mittlere Maschinenbauer ist das mehr als ein Verwaltungsakt. Erstmals wird Software explizit als Sicherheitsbauteil eingestuft (Anhang III) – mit allen Konsequenzen, die das für Risikobeurteilung, Konformitätsbewertung und technische Dokumentation hat.

Was sich konkret ändert

Software als Sicherheitsbauteil. Bisher galten nur physische Komponenten als Sicherheitsbauteile. Jetzt fällt jede Software mit sicherheitsrelevanter Funktion darunter – inklusive Komponenten mit KI- oder Machine-Learning-Anteil. Für Maschinenbauer bedeutet das: Die Steuerungssoftware, die Kommunikationsschnittstellen (OPC-UA, Modbus, MQTT) und die darauf aufsetzende Logik müssen genauso dokumentiert und bewertet werden wie ein mechanisches Bauteil.

Explizite Cybersicherheitsanforderungen. Hersteller müssen jetzt nachweisbar Vorkehrungen gegen Risiken durch böswillige Handlungen Dritter treffen – die Verordnung nennt das „Korrumpierung“. Das betrifft sowohl Manipulationen über angeschlossene Hardware als auch über die Maschinen-Software selbst. Wer eine Maschine mit MQTT oder OPC-UA ans Netzwerk hängt, ohne die Schnittstelle abgesichert zu haben, hat hier eine offene Flanke in der CE-Akte.

Erweiterter Begriff der „wesentlichen Veränderung“. Das ist der Punkt, der in der Praxis am meisten unterschätzt wird. Bislang bezog sich eine „wesentliche Veränderung“ ausschließlich auf physische Eingriffe an der Maschine. Jetzt zählt auch ein Software-Update dazu, wenn es sicherheitsrelevante Funktionen betrifft. Konkret heißt das: Ein Betreiber, der ein Update selbst einspielt oder einspielen lässt, kann dadurch ungewollt zum Hersteller werden – mit allen Pflichten, die daran hängen. Wartungs- und Update-Verträge werden damit zu einem CE-relevanten Dokument.

Digitale Konformitätserklärung. Auf der praktischen Seite gibt es auch Erleichterungen: Die Konformitätserklärung darf künftig digital bereitgestellt werden. Für reine B2B-Maschinen gilt das auch für die Betriebsanleitung – auf Wunsch des Endkunden muss allerdings innerhalb eines Monats nach Kauf eine Papierversion nachgereicht werden.

Warum das für kleine Maschinenbauer schwerer wiegt als für Großunternehmen

Große Hersteller haben eigene Compliance-Abteilungen, die sich seit Monaten auf die Umstellung vorbereiten. Kleinere Betriebe im Werkzeug- und Sondermaschinenbau haben diese Ressourcen selten – dort sitzt das Wissen über die Maschine im Konstruktionsbüro und in der Werkstatt, nicht in einer eigenen IT-Sicherheits- oder Rechtsabteilung. Genau da entsteht die Lücke: Die Verordnung verlangt IT-technisches Fachwissen (Schnittstellenanalyse, Software-Stücklisten, Absicherung von Steuerungen), das im klassischen Maschinenbau-Workflow bisher schlicht nicht gebraucht wurde.

Wie ich dabei unterstütze

Ich arbeite seit über 20 Jahren als Selbstständiger an der Schnittstelle zwischen Fertigung und IT – mit 30+ Jahren Erfahrung im Maschinenbau selbst, ursprünglich als Kunststoff-Formgeber. Diese Kombination heißt: Ich baue nicht nur Software, ich verstehe auch, wie die Maschine dahinter tickt.

Für die Vorbereitung auf die neue Maschinenverordnung biete ich drei konkrete Leistungspakete an:

MVO-Software-Check – Analyse aller Kommunikationsschnittstellen (OPC-UA, Modbus, MQTT) an der Maschine und Erstellung einer Software-Stückliste (SBOM), wie sie für die technische Dokumentation künftig erwartet wird.

Hands-on Härtung – Absicherung von Linux-basierten IPCs, Steuerungen und Edge-Gateways gegen externe Eingriffe, angelehnt an die Zonen-und-Conduits-Logik der IEC 62443.

IT-Dokumentation für die CE-Akte – Aufbereitung aller Audit-Protokolle und Nachweise in einer Form, die direkt in die technische Dokumentation einfließen kann.

Keine graue Compliance-Theorie, sondern Umsetzung direkt auf Werkstattebene – vom Schaltkasten bis zur Codezeile.

Jetzt handeln, nicht erst 2027

Bis zum Stichtag bleiben noch gut vier Monate für die Vorbereitung. Wer jetzt mit der Schnittstellenanalyse und Dokumentation beginnt, vermeidet den Zeitdruck kurz vor Januar 2027 – und hat im Ernstfall belastbare Nachweise, statt hektisch etwas nachzuliefern.

Steht eure Strategie für die neue Maschinenverordnung schon? Ich freue mich über eine unverbindliche Nachricht.